Orbans Verfassungsänderung: Angriff auf europäisches Recht

Kommentar vom 03.10.2016

Orbans Verfassungsänderung: Angriff auf europäisches Recht

Die Ankündigung von Viktor Orban nach dem gescheiterten Referendum per Verfassungsänderung, europäische Flüchtlingsquoten in Ungarn nicht anzuerkennen kommentiert Sven Giegold, Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Europäischen Parlament und stv. Mitglied des Verfassungsausschusses des Europaparlament, kommentiert:

“Orbans Vorstoß für eine Verfassungsänderung ist ein Angriff auf das europäsiche Recht. Eine solche Verfassungsänderung wäre ein klarer Bruch der EU-Verträge. Orban will das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht auf den Kopf stellen. Ein einzelner Staat darf in Europa nicht bestehendes EU-Recht beschränken. In den europäischen Verträgen ist klar festgeschrieben, dass die EU den verbindlichen Rahmen für eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik setzt. Sollte Orban mit diesem Angriff auf den europäischen Rechtsstaat ernst machen, muss die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Ich erwarte schon jetzt ein klares Signal der EU-Kommission an Ungarn. Kein Mitgliedsland darf sich einseitig aus der europäischen Rechtsgemeinschaft verabschieden. Die EU muss gerade in der Krise Stärke bei der Rechtsstaatlichkeit zeigen.”

Quelle: sven-giegold.de