Anstößig oder nicht?! Casanova Werbung in Bad Salzuflen

Der ein oder andere hat es in den letzten Monaten sicherlich schon beobachten können und sich vielleicht ein wenig darüber geärgert. Der Betreiber es Casanova Nachtclubs in Vlotho setzt verstärkt auf Werbung für sein Etablissement. Dazu werden mit Texten und Grafiken versehene Autos und Anhänger an verschiedenen Stellen in Bad Salzuflen geparkt. Dabei setzt der Betreiber auf geschickt viel befahrene Straßenabschnitte und frequentierte öffentliche Zonen wie auch der Innenstadt Bad Salzuflens.

Einigen Bürgern stößt dieses plakative Werben für den Nachtclub böse auf, denn auf den Fahrzeugen sind Frauen so positioniert um ein erotisches Verlangen zu wecken. Dazu kommt, dass diese abgebildeten Frauen meist nur mit dem nötigsten an Kleidung bedeckt sind.

Aufgrund eines Briefes eines 11. jährigen Jungen haben wir uns diesem Thema näher gewidmet und Intern besprochen. Auch kam es dazu, dass dieses Thema zusammen mit anderen Parteien im Rathaus besprochen wurde. Das Ergebnis: Rechtlich bewegt sich der Betreiber des Casanova Nachtclubs den aktuellen Gesetzten entsprechend in einem konformen Rahmen, wenn es um das parken der Autos geht. Dies betonen auch der Bürgermeister und die Polizei.

Es ist jedoch nicht erlaubt, Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen auf öffentlichen Plätzen abzustellen (§ 12 Abs. 3b StVO), wobei aber mit Werbung versehene Anhänger eine Sondernutzungserlaubnis benötigen. Bei privaten Parkplätzen sorgt der Eigentümer für die entsprechenden Regelungen. So haben die Betreiber des Parkplatzes auf dem Hoffmannsgelände dem Betreiber des Casanova Nachtclubs ein Parkverbot für die Anhänger erteilt.

Das liegt aber auch an unserer Gesellschaft, Tradition und Kultur. Deutschland versteht sich als ein sehr offenes Land. Schon in Paragraph zwei haben unsere Gründerväter im Grundgesetz geschrieben: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“.

Gerade dieses „Sittengesetz“ (welches kein existierendes Gesetz ist, sondern die Moralvorstellungen der Allgemeinheit ausdrückt) verbietet es nicht das Auto mit der Werbung an verschiedenen Stellen der Stadt aufzustellen. In Deutschland ist es anders, als in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), in denen es strenge Regeln im Bezug auf nackte Haut gibt, die dies verbieten würden.

Dass auf diesen Autos und Anhängern eine fast nackte Frau abgebildet ist, empfindet die Mehrheit der Bevölkerung nicht sittenwidrig. Das Gleiche würde aber auch bei Männern gelten. Oftmals ist es für uns so gewöhnlich, dass wir es überhaupt nicht wahrnehmen. Da jedoch Kindern, welche mit dieser Thematik noch nicht vertraut sin, derartige Abbildungen komisch finden, haben wir uns dazu entschlossen, dem Betreiber von dem Casanova einen Brief mit der Aufforderung zu schreiben, die Außenwerbung in der Nähe von Schulen, öffentlichen Gebäuden und Zonen zu reduzieren oder ganz davon abzusehen.

Wir hoffen, dass dies ein sinnvoller Kompromiss für alle Beteiligten ist, denn ein gänzliches Verbot für diese Art der Werbung bedarf entsprechender Gesetzte, die wir in unserer Gesellschaft nicht haben. Gerade bei Kindern, welche in die Pubertät kommen und die Eltern in diesem Zuge damit konfrontieren, kann dies für eine sinnvolle und dem Alter angemessene Aufklärung genutzt werden. Natürlich mag dies für konservative Bürger und Bürger aus anderen Kultur und Religionskreisen nicht genug sein, aber an dieser Stelle sollte erneut gesagt werden, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich von diesen Abbildungen, die sich in einem völlig legalen Rahmen befinden, akzeptiert.